18.03.2024 | Intensivworkshop „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“

28 Februar 2024
Ursula Dangelmayr

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz ist seit Ende 2013 fest im Arbeitsschutzgesetz verankert. Alle Unternehmen sind seither gesetzlich dazu verpflichtet, nach Belastungen zu fahnden.

Diese resultieren etwa aus den Arbeitsaufgaben, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung oder aus sozialen Beziehungen. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden wird. Doch wie kann man beurteilen, welche Arbeitsplätze gefährdet sind? Und was kann man tun, um eine Gefährdung zu minimieren?

Diese Fragen beantwortet Ihnen unser Intensiv-Workshop am 18.03.2024. Sie erarbeiten sich das notwendige Werkzeug und die passende Herangehensweise zur Umset-zung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Sie erfahren, wie Sie die gesetzliche Vorgabe als strukturiertes Vorgehen für Ihr Unternehmen nutzen können, um Fehlzeiten zu senken, Fluktuation zu reduzieren und die Motivation der Mitarbeitenden zu verbessern.

Machen Sie aus der Pflicht eine Chance – wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

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